Wozu Kinderrechtebildung?
In unserem Alltag sind wir in ein Beziehungsgeflecht verwickelt, das gegenseitigen Respekt voraussetzt. Jedes Gegenüber ist damit der Grund unseres Respekts und das Angesicht unserer Verantwortung. Kinderrechte lebbar zu machen ist daher ein Anspruch, der sich an alle gleichermaßen stellt. Kinderrechte sind daher ein Inbegriff respektvollen Umgangs mit eigenen sowie mit Ansprüchen Anderer.
Was "bringt" Kinderrechtebildung?
Kinderrechtliche Professionalisierung und Reflexion verhelfen zum gelungenen Umgang mit dem jeweiligen Gegenüber. Sie steigern die Qualität pädagogischer sowie persönlicher Beziehungen. Sie tragen damit wesentlich zur positiven Lern- und Lehr-Atmosphäre und erfülltem Miteinander bei. Zudem stärkt Bewusstsein für Kinderrechte die eigene Artikulations- und Konfliktfähigkeit.
Rede für den Frieden
von Berthold Brecht (1952)
„Das Gedächtnis der Menschheit
für erduldete Leiden ist erstaunlich kurz.
Ihre Vorstellungsgabe für kommende
Leiden ist fast noch geringer.
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Diese Abgestumpftheit ist es,
die wir zu bekämpfen haben,
ihr äußerster Grad ist der Tod.
Allzu viele kommen uns schon heute vor wie Tote,
wie Leute, die schon hinter sich haben,
was sie vor sich haben, so wenig tun sie dagegen.
Und doch wird nichts mich davon überzeugen,
dass es aussichtslos ist,
der Vernunft gegen ihre Feinde beizustehen.
Lasst uns das tausendmal Gesagte immer wieder sagen,
damit es nicht einmal zu wenig gesagt wurde!
Lasst uns die Warnungen erneuern,
und wenn sie schon wie Asche in unserem Mund sind!
Denn der Menschheit drohen Kriege,
gegen welche die vergangenen wie armselige Versuche sind,
und sie werden kommen ohne jeden Zweifel,
wenn denen, die sie in aller Öffentlichkeit vorbereiten,
nicht die Hände zerschlagen werden."
„Nur eines will eindeutig und klar herausgehoben werden: jeder einzelne Mensch hat einen Anspruch auf einen brauchbaren und gerechten Staat, der die Freiheit des Einzelnen als auch das Wohl der Gesamtheit sichert. Denn der Mensch soll nach Gottes Willen frei und unabhängig im Zusammenleben und Zusammenwirken der staatlichen Gemeinschaft sein natürliches Ziel, sein irdisches Glück in Selbständigkeit und Selbsttätigkeit zu erreichen suchen. […] Wenn aber ein Mensch nicht mehr die Kraft aufbringt, sein Recht zu fordern, dann muß er mit absoluter Notwendigkeit untergehen.“
(Weiße Rose, 3. Flugblatt)