"Wir sind nicht geübt darin, Kindern zuzuhören"...

...mit diesem Zitat wurde das Interview-Gespräch mit Mag.a Zuzana Kobesova betitelt. Das Recht auf Gehör ist tatsächlich ein partizipatives Recht innerhalb der Kinderrechte. In Österreich allerding ein Recht, dass erst kürzlich in Österreich ernst genommen wird. Bis 2015 (!) dauerte es, bis die Vorbehalte Österreichs gegen das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 15), Recht auf Zugang zu Medien, Kinder- und Jugendschutz (Art. 17) und das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 13) Kindern und Jugendlichen zugestanden wurde. Noch mehr darüber und über die Sache hinaus können Sie hier nachlesen.